Portal für klimafreundlichere Mobilität
Rund ein Drittel der CO2-Emissionen in der Schweiz stammen aus dem Verkehr, genauer von der Verbrennung fossiler Treibstoffe wie Benzin und Diesel. Der Bundesrat will diese Emissionen bis 2050 auf Netto null senken. Das heisst, die Schweiz soll in 30 Jahren nur noch so viele Treibhausgase ausstossen, wie natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Doch der Strassenverkehr in der Schweiz wird weiter zunehmen. Experten des Bundes haben anhand des erwarteten Wachstums von Bevölkerung und Wirtschaft errechnet, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) bis 2040 um 18 Prozent wächst, der Güterverkehr auf der Strasse gar um 33 Prozent. Mehr Verkehr, weniger CO2 – diese Quadratur des Kreises verlangt nach Alternativen zu Benzin und Diesel.
Im Dezember 2018 haben Vertreter der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche und deren Verbände sowie Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden eine gemeinsame Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet. Das in der Roadmap vereinbarte Ziel lautet, bis 2022 den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen auf 15 Prozent zu erhöhen. Die Initiative geht auf die frühere Verkehrsministerin Doris Leuthard zurück. Die Roadmap Elektromobilität 2022 enthält konkrete Massnahmen in den drei wichtigsten Handlungsfeldern:
Unter anderem wird das Bundesamt für Strassen (Astra) sämtliche 100 vom Bund betriebene Autobahn-Rastplätze bis spätestens 2028 mit Schnellladestationen ausrüsten. Dies war bis 2017 nur auf Raststätten erlaubt. Denn während sich die Rastplätze (mit Toiletten und teilweise kleinen Imbissständen) im Bundesbesitz befinden, unterstehen die Raststätten den Kantonen.
Ein ähnlich ehrgeiziges Ziel setzt sich Auto-Schweiz, die Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure. Unter dem griffigen Titel Branchenziel «10/20» soll schon dieses Jahr, also 2020, jeder zehnte in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein immatrikulierte Neuwagen ein «Steckerfahrzeug» sein. Auto-Schweiz zählt dazu batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride. «Nur mit der Erreichung von ‘10/20’ sowie Wachstum bei weiteren alternativen Antrieben wie etwa Gas- oder Hybridautos wird es möglich sein, den ab 2020 geltenden Kohlenstoffdioxid-Grenzwert von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer annähernd zu erreichen», schreibt Auto-Schweiz dazu.
Auch die ökologischen Vorteile von CNG und Biogas erfahren in Bundesbern Anerkennung. So verlängerten National- und Ständerat 2019 die Steuererleichterungen für CNG, LNG und biogene Treibstoffe bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes, längstens aber bis Dezember 2021.
Weiter hat der Bundesrat im Oktober 2019 mit der Teilrevision der Energieeffizienz-, der Energieförderungs- und der Energieverordnung beschlossen, dass dem Schweizer CNG ab 2020 ein Biogasanteil von 20 Prozent angerechnet wird. Damit anerkennt der Bundesrat die Tatsache, dass dem Schweizer CNG schon heute (Stand Ende 2021) durchschnittlich 26,0 Prozent erneuerbares, klimaschonendes Biogas beigemischt wird. Dies hat einen grossen Einfluss auf den klimarelevanten CO2-Ausstoss der mit CNG angetriebenen Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Seit Januar 2020 gilt der CO2-Grenzwert von 95 g/km. Verfehlt ein Automobil-Importeur diesen durchschnittlichen Wert über seine gesamte Flotte, sind happige Bussen fällig.
Während reine Elektrofahrzeuge unabhängig vom genutzten Strommix mit 0 Gramm CO2/km in diese Rechnung einfliessen, kämpft ein CNG-Fahrzeug – auch wenn es mit 100 Prozent erneuerbarem Biogas getankt wird – hier mit ungleich kürzeren Spiessen. Die Anerkennung des Biogasanteils von 20 Prozent macht den Verkauf von CNG-Fahrzeugen für Automobil-Importeure trotzdem zur attraktiven Alternative. Und wenn wir die ambitionierte CO2-Ziele des Bundes erreichen wollen, benötigen wir alle alternativen Antriebe, welche mit erneuerbaren Treibstoffe betrieben werden. Und dank Biogas wird klimaschonende Mobilität auch mit dem Verbrennungsmotor heute schon möglich.