Seit über sieben Jahren gelten in der Schweiz die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Nur: Sie wurden noch gar nie eingehalten, wie ein Bericht über die Auswirkungen der Vorschriften vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zeigt.
Nicht nur durch die vielen Staustunden stieg der CO2-Ausstoss in der Schweiz an.
Mit dem Bericht «Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012-2018» informiert das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des National- und Ständerats über die Erreichung der Zielvorgaben und die Wirksamkeit der Sanktionen in den Jahren 2012 bis 2018.
Hier die wichtigsten Erkenntnisse daraus:
- Der für die Jahre 2015 bis 2019 geltende, gesetzliche Zielwert von 130 g CO2/km wurde nie erreicht. 2015 wurde er um 5 Gramm, 2016 und 2017 jeweils um 4 Gramm und 2018 um fast 8 Gramm verfehlt.
- Zwischen 2012 und 2017 konnten die einzelnen Autoimporteure ihre jeweiligen Zielvorgaben noch grösstenteils erreichen. Dies dank der Vollzugsmodalitäten (gewichtsabhängige Berechnung der Zielvorgabe, Spezialzielwerte für einzelne Marken) und der Einführungsbestimmungen (Phasing-in und Supercredits). Die Sanktionszahlungen blieben entsprechend tief. Doch 2018 haben fast die Hälfte der Importeure ihre Zielvorgaben verfehlt und mussten Sanktionen in der Höhe von insgesamt 31,7 Millionen Franken entrichten.
- Der steigende Anteil an Allradfahrzeugen und SUV unter den Schweizer Neuwagen sowie das steigende Leergewicht der Fahrzeuge sorgte seit 2015 für einen Anstieg der CO2-Emissionen. Auch der abnehmende Anteil an Dieselfahrzeugen und die Umstellung auf den WLTP-Testzyklus (CO2-Werte von Fahrzeugen, die nach WLTP gemessen wurden, liegen um 5 bis 6 Prozent höher als die auf den bisherigen NEFZ-Standard zurückgerechneten Werten) sorgten für einen Anstieg der Durchschnittsemissionen. Dieser Anstieg konnte durch den steigenden Anteil an elektrischen Fahrzeugen und anderen alternativen Antrieben wie CNG nicht kompensiert, sondern höchstens verlangsamt werden.
- Hinsichtlich der von Jahr zu Jahr steigenden Gesamtfahrleistung haben die CO2-Emissionsvorschriften aber dazu beigetragen, die weitere Zunahme des verkehrsbedingten CO2-Ausstosses zu dämpfen.
Die Analysen zeigen, dass die CO2-Emissionsvorschriften keine signifikanten Verzerrungen auf dem Fahrzeugmarkt verursachen. Die Absatzzahlen von Neuwagen bleiben weiterhin hoch. 2020 ist der im Rahmen der Energiestrategie 2050 angepasste Zielwert für Personenwagen von 95 g CO2/km in Kraft getreten. Erstmals gibt es zudem einen Zielwert von 147 g CO2/km für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Auch mit CNG oder Biogas angetriebene Fahrzeuge fliessen mit ihren CO2-Emissionen in diese Berechnungen ein. Angerechnet werden dabei aber nur die klimarelevanten CO2-Emissionen, da das BFE den zwanzigprozentigen biogenen Anteil im CNG anerkennt. (pd/jas, 21. Februar 2020)