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Ständerat will alternative Antriebe fördern

Im September debattiert der Ständerat über das neue CO2-Gesetz. Den Vorschlägen der vorberatenden Kommission (Urek-S) steht der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings mit einem «Aber».

Die Massnahmen sollen dazu dienen, dass die Schweiz bis 2030 ihren Ausstoss von Treibhausgasen um 60 Prozent senkt, bis 2050 sogar auf null. Das sei im Pariser Klimaabkommen so gar nicht vorgesehen, schreibt der VSG in einer Stellungnahme. Dieses Ziel sei erst für die zweite Hälfte des 21. Jahrhunderts vorgesehen.

Nichtsdestotrotz begrüsst VSG-Direktorin Daniela Decurtins (Bild) die vorgeschlagenen Massnahmen vor allem im Mobilitätsbereich. «Das Bündel an Massnahmen kann auch kurzfristig wichtige Impulse geben, um alternative Antriebe zu fördern und bedeutende CO2-Reduktionen zu erzielen.» Die Kommission sieht Kompensationsmassnahmen für fossile Treibstoffe vor, wobei die Mehrkosten dafür zunächst auf 10 Rappen pro Liter begrenzt werden sollen. Ab 2025 könnte der Zuschlag auf 12 Rappen steigen. «Neben den Anreizen für synthetische Treibstoffe sind die Steuererleichterungen für erneuerbare Treibstoffe eine unverzichtbare Grundlage, die bis 2030 verlängert werden soll», so VSG-Direktorin Decurtins. «Gasfahrzeuge, betrieben mit einem Mix aus Erdgas, Biogas und erneuerbaren synthetischen Gasen, haben das Potenzial, die Treibhausgasemissionen in der Mobilität kurz-, mittel- und langfristig massiv zu reduzieren.»

Wenig abgewinnen kann der VSG den vorgesehenen CO2-Grenzwerten für Gebäude und der Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe von 96 auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2. Damit schiesse die Ständeratskommission über das Ziel hinaus. Dies hätte in vielen Fällen dramatische Kostenfolgen für Hausbesitzer und Mieter, da sehr teure Gebäudesanierungen oder Ersatzneubauten notwendig würden. (sco, 20.August.2019)

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