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Der Seat Ibiza und andere Modelle mit CNG-Antrieb können 2020 für die Autoimporteure besonders interessant werden.
Jeder Importeur hat in der Schweiz eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO2-Zielvorgabe einzuhalten. Bei zu hohem CO2-Ausstoss seiner Neuwagen werden seit 2012 Sanktionen fällig. 2018 mussten die 74 beim Bundesamt für Energie (BFE) registrierten Grossimporteure sowie die Kleinimporteure mit Einzelabrechnungen happige 31,1 Millionen für die importierten Personenwagen bezahlen. Für 2019 und 2020 werden klar höhere Strafen erwartet. Denn das aktuelle CO2-Gesetz sieht bei Personenwagen nun einen klar tieferen Zielwert von 95 g CO2/km vor. Bei den Lieferwagen und leichten Sattelschleppern gilt seit 2020 ein Zielwert von 147 g CO2/km. Durch die Einführung des neuen, den realen Verbräuchen näherkommenden WLTP-Messverfahren stiegen gleichzeitig die gemessenen CO2-Werte. Somit wird es für Importeure immer schwerer, Sanktionszahlungen zu vermeiden.
Auch mit CNG oder Biogas angetriebene Fahrzeuge fliessen mit ihren CO2-Emissionen in diese Berechnungen der Werte für die Neuwagenflotte ein. Angerechnet werden dabei jedoch nur die klimarelevanten CO2-Emissionen, da das BFE die CO2-Emissionen um den Prozentsatz des anerkannten biogenen Anteils tiefer ansetzt. Der durchschnittliche Biogas-Anteil liegt an der Zapfsäule zwar bei 22,4 Prozent, für die Sanktionsberechnung darf fürs Jahr 2019 jedoch nur der vom Bund anerkannte zehnprozentige Biogas-Anteil als Verminderungsfaktor genutzt werden.
Durch den neu vom Bund anerkannten Biogas-Anteil von 20 Prozent stossen die CNG-Modelle auch offiziell weniger klimarelevante CO2-Emissionen aus.
Beim CO2-Vollzug werden für die Jahre 2019 und 2020 noch NEFZ-Werte verwendet. Bei Lagerfahrzeugen, deren CO2-Emissionen gemäss NEFZ-Prüfverfahren erhoben wurden, sind es die herkömmlichen NEFZ-Werte. Bei Fahrzeugen, deren CO2-Emissionen schon gemäss WLTP-Verfahren erhoben wurde, wird ein zurückgerechneter, sogenannter NEFZ 2.0-Wert verwendet. Ein kleines Rechenbeispiel dazu: Beim Seat Ibiza (NEFZ-Werksangabe: 3,2 kg/100 km und 88 g CO2/km) wird der CO2-Wert 2019 folglich 88 g -8,8 g für den zehnprozentigen Biogas-Anteil = 79,2 g CO2/km betragen.
Für 2020 wird bei den CNG-Fahrzeugen für die Sanktionsberechnung dann der neue Verminderungsfaktor von 20 Prozent für den Biogas-Anteil in die Berechnung einfliessen. Also nochmals kurz Taschenrechner zücken: Beim Seat Ibiza (NEFZ-Werksangabe: 3,2 kg/100 km und 88 g CO2/km) wird dies folglich 88 g -17,6 g für den höheren Biogas-Anteil von 20 Prozent = 70,4 g CO2/km betragen. Das macht die mit CNG oder Biogas betriebenen Fahrzeuge dieses Jahr für Importeure bezüglich Sanktionsberechnung also besonders attraktiv.
Erst ab 2021 werden dann bei den CNG-Fahrzeugen – genauso wie bei den Neuwagen mit allen anderen Antriebsvarianten– erstmals die eigentlichen WLTP-Werksangaben in die Zielwertberechnung der Importeure einfliessen. Rechnen wir nochmals durch: Bei einem Seat Ibiza (WLTP-Werksangabe: 4,3 kg/100 km und 114 g CO2/km) würde dies folglich 114 g -22,8 g für den zwanzigprozentigen Biogas-Anteil = 91,2 g CO2/km betragen. Höchst erfreulich: Somit liegt der CNG-Flitzer selbst dann noch unter dem angestrebten Zielwert von 95 g CO2/km. (jas, 13. Februar 2020)
Selbst wenn ab 2021 erstmals mit den schärferen WLTP-Zykluswerten gearbeitet wird, stösst der Seat Ibiza TGI klimrelevant noch weniger als 95 g/km CO2 aus.